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Einladung zur Vortragsveranstaltung
„Nie war er so wertvoll wie heute“
Unter diesem Motto fand am 29. Mai 2024 die diesjährige Jahreshauptver-
sammlung des Vereins Haus & Grund Wunstorf e.V. statt. Knapp 170 Mitglieder
füllten das Hotel Wehrmann-Blume bis auf den letzten Platz. In seinem Bericht
des Vorstands verwies der Vorsitzende Dr. Stephan Kaufmann auf eine erneut
positive Mitgliederentwicklung, stellte die vielfältigen Aktivitäten des Vereins
dar und informierte über neue gesetzliche Regelungen.
Schatzmeister Tobias Rademacher bekräftigte die durchweg solide Finanzsitua-
tion des Vereins, was durch die Kassenprüferin Frau Bredthauer bestätigt
wurde und zu einer einstimmigen Entlastung des Vorstands durch die
anwesenden Mitglieder beitrug.
In seinem abschließenden Gastreferat widmete sich der Vorsitzende des
Landesverbands Dr. Hans Reinold Horst dem unverändert brisanten
„Heizungsgesetz“ und bekannte auf Nachfrage aus dem Zuhörerkreis, dass
dieses im Einzelfall auch zu persönlichen Härten führen kann. Der traditionelle
gemeinsame Imbiss rundete die überzeugende Veranstaltung ab.
Zum Abrechnungsjahr 2023 hat die viel kritisierte Beteiligung von Vermietern an den Heizkosten ihrer Mieter eingesetzt. Neben einer weiteren finanziellen Belastung, die wesentlich vom – nicht beeinflussbaren – Heizverhalten der Mieter abhängt, kommt auf Vermieter/innen damit auch zusätzlicher Verwaltungsaufwand zu. Haus & Grund Wunstorf erreichen zunehmend Anfragen, wie die vermieterseitig zu tragenden Kostenanteile zu ermitteln sind.
Handelt es sich um eine Wohnung in einem zentral beheizten Haus, so kann der Messdienstleister für die Heizkostenabrechnung mit dieser zusätzlichen Aufgabe beauftragt werden. In allen sonstigen Fällen (z.B. Etagenheizungen, Einfamilienhäuser) oder wenn Vermieter die Heizkostenabrechnung selbst vornehmen, ist es empfehlenswert, den Online-Rechner des BMWK zu nutzen, der unter dem Link https://co2kostenaufteilung.bmwk.de aufgerufen werden kann.
Im einfachsten Fall liegt die verbrauchte Heizenergie in kWh vor, z.B. auf der Gasrechnung des Versorgers. Dann wird nur noch die Wohnfläche benötigt, um die Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter zu bestimmen. Schwieriger ist es bei Brennstoffen wie Öl oder Kohle, von denen nur verbrauchte Mengen (Liter, Tonnen, …) bekannt sind. In diesen Fällen kann der erforderliche kWh-Wert anhand einer Umrechnungstabelle in BAFA – Energie – Informationsblatt CO2-Faktoren bestimmt werden. Mit Hilfe der Tabelle auf Seite 8 kann beispielsweise ermittelt werden, dass 1 ltr. leichtes Heizöl 9,94 kWh Heizenergie ergibt, um dann für einen Verbrauch von bspw. 2000 ltr. in den Rechner 19880 kWh einzutragen.
Was gibt es Neues in der Region, was Sie als Vermieter interessieren könnte?
Welche Veranstaltungen sind in naher Zukunft geplant?
Überwältigende Resonanz bei neuer Veranstaltungsreihe
Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht immer wieder aktuell
Knapp 90 Teilnehmer/innen füllten den Saal beim Auftaktvortrag des Vereins Haus & Grund Wunstorf mit dem Thema Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht. Nach der Begrüßung und einer Kurzinformation über den Verein durch den Vorsitzenden Dr. Stephan Kaufmann ging Rechtsanwalt Michael Gerhards, Vorstandsmitglied und Rechtsberater des Vereins, in seinem Referat auf die Problematik der Betriebskostenabrechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ein, wies anhand einer Musterabrechnung auf typische Fehler hin und stellte sich vielfältigen Fragen der Anwesenden. Die künftigen Vorträge im Jahr 2024 wird der Verein rechtzeitig ankündigen.
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